Trajektverbindund Deutschland - Schweden

1907 kam der Plan auf, eine Trajektverbindung zwischen Deutschland (Zingst) und Schweden (Trelleborg)  herzustellen. Namentlich war der Navigationslehrer  Hr. Richter in der Sache außerordentlich tätig. Letzlich wurde jedoch die Verbindung Sassnitz Trelleborg gewählt. (vgl. 4)

Quelle:Stadtarchiv Barth

Vermutlich auf Betreiben der Baltischen Verkehrsstudiengesellschaft und in Reaktion auf deren ergebnisreiches Wirken kam am 22. Januar 1927, eingebracht von der Deutschnationalen Volkspartei, der folgende Beschlußantrag („Urantrag“) in den Preußischen Landtag: „Der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium zu ersuchen, bei den Verhandlungen mit dem Reiche über die Ergänzungen des Arbeitsbeschaffungsprogramms durchzusetzen, daß folgende Pläne in das Arbeitsbeschaffungsprogramm einbezogen werden: a) Bau eines schon seit Jahrzehnten geplanten Fischereihafens bei Zingst, verbunden mit einem Durchstich der Straminke.“ (26, Bl. 166) Das war zweifellos ein Erfolg, aber nicht der, den sich die Stadt Barth und die Studiengesellschaft erhofft hatten. Denn es ging wiederum nur um einen Fischereihafen, keinesfalls um die hochfliegenden Pläne einer Fährverbindung nach Skandinavien.

 

Letztlich wurde das Projekt wegen Unfinanzierbarkeit aufgegeben und stattdessen eine Straßen-/Eisenbahnverbindung nach Sasnitz auf Rügen gebaut. So kam Sasnitz in den Genuß eines Fährhafen nach Schweden und Stralsund eine feste Verbindung über den Strelasund (Fertigstellung der Ziegelgrabenbrücke 1935). Ein Schelm wer Böses dabei denkt.



Aus den Akten ist nicht ersichtlich, was daraufhin passierte - es kann jedoch nicht viel gewesen sein, denn zwischenzeitlich strebten die Boddengemeinden Prerow, Zingst und die Stadt Barth einen Fischereinothafen an (siehe Fischereinothafen).

Doch im Januar 1920 holte Barth zum großen Schlag aus. Aus den vorhandenen Dokumenten ist nicht zu erkennen, ob es aus dem Regierungs-Präsidium in Stralsund ermutigende Zeichen gab, oder die Stadt Barth einen eigenen Vorstoß wagte. Jedenfalls richteten der Magistrat und das Bürgerschaftliche Kollegium am 30. Januar 1920 über den Franzburger Landrat an den Regierungs-Präsidenten in Stralsund ein „Gesuch um Herstellung eines Durchstiches bei Straminke“. (26, Bl. 129-135) Nun ging es aber nicht mehr nur um einen Fischereinothafen, nicht mehr um einen regionalen Handelshafen, sondern es wird in Vorschlag gebracht, über die Eisenbahnlinie Berlin – Barth vom Barther Hafen durch die Straminke eine Fährverbindung nach Trelleborg herzustellen, wie es schon das 1907 erstellte Konzept vorschlug (s.o.).

 

Hervorgehoben wird die schnellere Verbindung von Barth nach Schweden über Trelleborg bis hin nach mit einer Zeiteinsparung auf der Fahrt von Berlin nach Stockholm von etwa 1 Stunden über Zingst gegenüber der Verbindung über Saßnitz. Es müßte jedoch noch eine Bahnverbindung zwischen Grimmen und Franzburg von 12–14 km gebaut werden. Weiterhin wird der durch die Molen geschützte Hafen von Zingst genannt, die gute Ausstattung mit Bojen und die Eisfreiheit der Küste in der Mehrzahl der Jahre.

 

Abschließend wird die Bedeutung des Straminke-Durchstiches in weltpolitische Belange eingeordnet, in die die Ergebnisse des 1. WK deutlich werden: „Alle diese zahlreichen Faktoren, die für die Herstellung des Durchstiches der Straminke sprechen, veranlassen uns, noch einmal dringend zu bitten, diesen Durchstich zur Tat werden zu lassen. Auch er ist eine der Waffen, in dem harten Kampfe um den Weltmarkt. Wir müssen in diesen Kampf wieder eintreten. Wir müssen Erfolg haben, wenn unser Volk nicht durch Hunger und Entbehrungen untergehen soll. Und haben wir uns erst wieder einen Teil des Weltmarktes erobert, dann wird auch die Deutsche Kultur wieder ihren Siegslauf durch die Welt beginnen und fernen Ländern und Völkern die edlen Schätze erschließen, die unser Volk im Laufe seiner Geschichte aufgehäuft hat. Dann braucht unser Volk nicht mehr gedrückt und geduckt unter den anderen Völkern der Erde dahingehen, sondern es kann stolz und ungescheut seine Bahn wandeln, niemand verantwortlich als seinem Gott und seinem eigenen Gewissen.“ (26, Bl. 129ff.)

 

So wurde der Straminke-Durchstich ideologisch in weltpolitische Zusammenhänge gerückt.



Im Jahre 1923 nahm der ganze Plan eine konkretere Gestalt an. Es wurde die Gründung einer Aktiengesellschaft favorisiert, der die Realisierung obliegen sollte, in einem Vertragsentwurf vom Mai 1923 bezeichnet „Pommersche Baustoff-, Industrie-, Schiffahrts- und Fischerei-Aktiengesellschaft“.(vgl. 26)

 

Soweit es die Aktenlage ergibt, legte die Stadt Barth am 11. Oktober 1923 eine Denkschrift vor, „in welcher die Notwendigkeit des Durchstichs bei Straminke von ihr dargelegt wurde.“ Sie wurde dem Reichsverkehrsminister zugeleitet, der am 23. Oktober 1923 den Eingang bestätigte, doch u.a. schrieb: „Auch verbietet die Erschöpfung aller finanzieller Hilfsquellen des Reiches, Seebauten in Angriff zu nehmen. Es wird daher als ausgeschlossen betrachtet werden müssen, entsprechend dem Schlußsatze der Denkschrift Reichsmittel für geplante Unternehmen verfügbar zu machen.“ (26, Bl. 206)

 

In der gleich noch zu besprechenden Denkschrift von 1925 heißt es dazu: „Ende 1923 wurde einer von der Stadt Barth und dem Kreise Franzburg nach Berlin entsandten Kommission seitens der Preußischen Staatsregierung erklärt, daß dem Staate leider keine Mittel zur Verfügung ständen, die Regierung jedoch das Projekt in jeder Weise fördern werde, falls dasselbe mit privaten Mittels ausgeführt werden könne. Man nahm sofort die Arbeiten nach dieser Richtung hin auf.“ (26, Bl. 23)

 

Die Stadt Barth ließ nun nicht mehr locker und in der Tat führten die weiteren Bemühungen bereits zu sehr konkreten und weit vorangetriebenen Planungen. Mit Beschluß der „städtischen Körperschaften“ und im Ergebnis einer Beratung am 26. Juli 1924 des Senats und des bürgerschaftlichen Kollegiums liegt mit Datum des 31. Juli 1924 der Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Barth einerseits und der Baltischen Verkehrsstudiengesellschaft vor. Die beiden Paragraphen sind bemerkenswert und fassen instruktiv zusammen, welche weitgespannten Pläne die Stadt Barth damals verfolgte:

 

Artikel I. §1. „Die ‚Studiengesellschaft‘ verpflichte sich, folgende Arbeiten auszuführen:

I. Herstellung einer navigationsfähigen Wasserstrasse von der Ostsee (b. Zingst – Straminke) bis zum Katharinensee von 7 m Tiefe und 70 m Breite, von dort bis Barth jeweils in der Tiefe des jetzigen Barther Hafens.

II. Anlage eines Industriehafens bei der Kuhweide mit Vollbahnanschluß.

III. Vollbahnverbindung zwischen den Stationen Velgast und Grimmen.

 

§2. Die Stadt Barth verpflichtet sich, dieser Studiengesellschaft gegenüber zu folgenden Leistungen:

1. Übereignung des der Stadt Barth gehörigen Teilen der Kuhweide nördlich der Landstraße Barth – Tannenheim einschließlich des Katharinensees.

2. Übereignung des städtischen Gutes Fahrenkamp frei von jeder Verpflichtung. Die Abfindung des derzeitigen Pächters geht nicht zu Lasten der Stadt.“ (26, Bl. 14)